Die Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in SH, die Tierärztekammer SH und die Persönlichen FN-Mitglieder der Region SH/HH laden hiermit in Kooperation mit unserem Partner Boehringer Ingelheim Vetmedica  alle PSH-Mitgliedsbetriebe kostenfrei zum Tierschutzseminar 2026 - ONLINE ein.

Das Seminar ist mit 2 UE als Fortbildung für Inhaber von Ausbilderlizenzen sowie mit drei Stunden nach § 2 Abs. 4 der Berufsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein auf die Fortbildungspflicht für Tierärztinnen und Tierärzte anerkannt.

Programmablauf:

  • 17:30 Uhr: Begrüßung: Frau Dr. Christina Becker - FTÄ für Pferde und Chirurgie-Pferde, Ausschuss für Fachtierarztfragen der Tierärztekammer SH und PSH-Vorstandsmitglied Dr. Christiane Müller
  • Eine rote Linie - Blut am Pferd und die Bedeutung klarer Regeln im Pferdesport - Dr. Henrike Lagershausen, FN, Leiterin Abteilung VetMed
  • Der Pferdehuf: Was gesunde Hufe eigentlich ausmacht – Stefan Kos, Hufbeschlagschmied und Inhaber der Ausbildungsstätte Schmalfeld
  • KI in der Pferdewelt: Was ist möglich und welche Einsatzgebiete gibt es bereits? - Prof. Dr. Anna May, UNI München
  • Erbkrankheiten - Was vererbt sich wie? – Dr. Anna Rötting, Pferdeklinik Nindorf
  • Ca. 21:00 Uhr Verabschiedung u. Ende

Evtl. Änderung der Reihenfolge sowie Themen- u. Referentenänderungen kurzfristig möglich.

 

Sie benötigen eine Bescheinigung über die Lerneinheiten für die Teilnahme am Tierschutzseminar? Dann senden Sie bitte nach Ende des Seminars eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an spiko@psvsh.de

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich der kostenlose Zugang für Mitgliedsbetriebe auf eine Person beschränkt. Für jede weitere Person wird die Teilnahmegebühr fällig. Gleiches gilt für die Ausstellung der Bescheinigungen über die Lerneinheiten. Diese werden pro angemeldeten Teilnehmer ausgestellt.

Der Zoom-Zugangslink zum Seminar wird am 24. Februar 2026 per Email an die von Ihnen angegebene Email-Adresse versendet. Schon jetzt möchten wir Sie bitten sich online via Zoom mit Ihrem vollständigen Namen anzumelden um bei der Ausstellung der Bescheinigung Missverständnissen hinsichtlich "Nicknames, Avatarnamen u.ä." vorzubeugen. Ohne klare persönliche Zuordnung können wir keine Bescheinigung ausstellen.


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